Wie viel Sanitätsdienst braucht Ihre Veranstaltung?

Geben Sie Art, Platzangebot und erwartete Besucherzahl Ihres Anlasses ein. Sie erhalten eine Einschätzung nach dem Punkteschema der IVR-Richtlinie, mit Anzahl Personen, nötiger Qualifikation und Transportmitteln.

Sie brauchen dafür kein Vorwissen. Jede Frage sagt Ihnen, was gemeint ist, und am Ende können Sie jede Zahl bis zur Zeile in der Richtlinie zurückverfolgen.

Ihre Veranstaltung

Ihre Veranstaltung

Zwei Angaben, die die Richtlinie unterschiedlich gewichtet: was gefeiert wird und ob es drinnen oder draussen stattfindet.

Wählen Sie, was am ehesten passt. Die Richtlinie rechnet jede Art unterschiedlich stark an: ein Reitturnier zählt am wenigsten, ein Rockkonzert am meisten. Wenn nichts passt, nehmen Sie die allgemeine Veranstaltung.

Wo findet sie statt?

In geschlossenen Gebäuden ist das Risiko höher. Die Richtlinie zählt das Platzangebot dort ein zweites Mal.

Wie viele Menschen

Wie viele Menschen

Die Richtlinie fragt zweimal nach Zahlen: einmal, wie viele Personen überhaupt Platz hätten, und einmal, wie viele Sie tatsächlich erwarten. Beides zählt getrennt.

Wie viele Personen haben höchstens Platz?

Aus Auflagen, Bestuhlung oder zugelassenen Sitz- und Stehplätzen. Wenn Sie das nicht wissen, rechnen Sie über die Fläche.

Wie viele Besucher erwarten Sie tatsächlich?

Aus dem Vorverkauf oder aus Erfahrungswerten vergleichbarer Anlässe.

Besondere Umstände

Besondere Umstände

Zwei Zuschläge, die die Richtlinie kennt. Beide bleiben bei den allermeisten Anlässen auf null.

Gemeint sind Personen, die wegen möglicher Demonstrationen oder Attentate ein erhöhtes Risiko bedeuten und mit Sicherheitsauflagen kommen. Je 5 Personen zählen 10 Punkte, höchstens 30.

Gegenprobe und Prüfung auf Stufe 0Siebzehn kurze Fragen. Sie führen den zweiten Weg aus, den die Richtlinie empfiehlt, und prüfen, ob Ihr Anlass ganz ohne Sanitätsdienst auskommt. Das Ergebnis oben steht auch ohne sie.

Mitwirkende sind alle, die aktiv beteiligt sind, also Sportler, Musikerinnen oder Umzugsteilnehmer. Die Dauer auf volle Stunden aufrunden. Die Fahrzeit meint den Weg bis zur nächsten notärztlichen Versorgung.

Aktiv Beteiligte
Sind die aktiv Beteiligten körperlich stark gefordert?
Sind die aktiv Beteiligten als Amateure tätig?
Ist der Ausbildungs- oder Trainingsstand eher tief?
Birgt die Betätigung ein spezielles Unfallrisiko?
Besteht Körperkontakt, etwa bei Kampfsport oder Mannschaftsspielen?
Sind Anhäufungen möglich, etwa ein Fahrerfeld?
Zuschauer und Besucher
Ist ein grosses Gedränge möglich?
Ist mit einer speziell gefährdeten Gruppe zu rechnen, etwa älteren Menschen oder Herzpatienten?
Sind besondere Emotionen oder Einfluss von Alkohol und Drogen möglich?
Umfeld
Ist die Veranstaltung grossräumig verteilt?
Sind besondere Einflüsse wie übermässige Hitze oder Sauerstoffmangel möglich?
Ist das Gelände unwegsam, rutschig oder eisig?
Ist die Wettersituation risikosteigernd?
Ist die Tageszeit risikosteigernd?

Die Fragen nach der Zahl der Mitwirkenden und der Zuschauer beantwortet der Rechner selbst aus Ihren Angaben oben. Sie erscheinen deshalb hier nicht noch einmal.

Sobald das Platzangebot und die erwartete Besucherzahl stehen, erscheint hier die empfohlene Ausbaustufe mit dem Bedarf an Personal und Mitteln, dem vollständigen Rechenweg und dem, was Sie damit noch tun müssen.

Was das Ergebnis für Sie bedeutet

Warum die Besucherzahl allein nicht reicht

Ein Anlass mit 3000 Besuchern kann harmlos sein oder anspruchsvoll. Das Punkteschema fragt deshalb nicht nur, wie viele kommen, sondern auch, wie viele überhaupt Platz hätten, ob drinnen oder draussen gefeiert wird und was gefeiert wird.

Das Platzangebot zählt getrennt von der erwarteten Zahl, weil ein halbvoller Saal andere Wege und Ausgänge hat als ein voller. In geschlossenen Gebäuden zählt es sogar doppelt. Und die Art der Veranstaltung wird gewichtet: ein Reitturnier zählt am wenigsten, ein Rockkonzert mit dem Zwölffachen davon am meisten.

Dazu kommen zwei Zuschläge, die selten greifen, aber schwer wiegen: prominente Gäste mit Sicherheitsauflagen und polizeiliche Erkenntnisse zur Gewaltbereitschaft.

Was die vier Ausbaustufen bedeuten

Stufe 0 heisst, dass auf einen Sanitätsdienst vor Ort verzichtet werden kann. Die Alarmierung läuft im Notfall über die Sanitätsnotrufzentrale 144 wie im Alltag.

Stufe 1 ist der klassische Samariterposten: ein oder mehrere Sanitätsposten mit je mindestens zwei Personen, die Leitung mit Kurs Erste Hilfe oder vergleichbarer Ausbildung. Bei weitläufigem Gelände kommen Patrouillen dazu.

Stufe 2 verstärkt diese Posten mit Fachpersonal. Rettungssanitäter und bei Bedarf Ärzte übernehmen Verantwortung und Triage. Liegt der Ort weit von den Rettungsdiensten entfernt, kommt ein Rettungsfahrzeug mit Besatzung dazu.

Stufe 3 verlangt ein eigenes Einsatzkonzept mit professioneller Einsatzleitung, mobilen Patrouillen, Transportmitteln vor Ort und bei Bedarf einer eingerichteten Sanitätshilfsstelle auf dem Gelände.

Was die Gemeinde für die Anlassbewilligung verlangt

Gesetzliche Vorschriften zum Sanitätsdienst bei Veranstaltungen gibt es nur in wenigen Kantonen. Die Auflagen kommen fast immer über das Bewilligungsverfahren der Gemeinde, und was dort steht, geht dem Punkteschema vor.

In der Regel verlangt die Gemeinde eine Sanitätsstelle, bei grösseren Anlässen zusätzlich ein schriftliches Sanitätskonzept. Kosten und Verantwortung trägt der Veranstalter.

Die Richtlinie empfiehlt, Rettungsdienste, Sanitätsnotrufzentrale 144, ärztlichen Notfalldienst und Spitäler mindestens drei Monate vorher zu informieren, bei Grossanlässen sechs. Wer damit zu spät kommt, findet niemanden mehr.

Was in einem Sanitätskonzept steht

Ein brauchbares Konzept führt von der Beschreibung über die Beurteilung zur Handlung. In Stichworten: Ausgangslage mit Gelände und Fahrzeit zum Spital, Einstufung der Veranstaltung, vorhandene Ressourcen, präventive Massnahmen, Gefahrenpotenziale, mögliche Notfälle mit Risikomatrix, Kommunikation und Funknetz, Sammelplätze, Ablauf bei Einzelfall und Grossereignis, Evakuation mit Durchsagetext, Übersichtsplan, Alarm- und Nummernliste, Verteiler mit Zuständigkeiten.

Der Unterschied zwischen einem Konzept und einer Textvorlage liegt nicht in der Gliederung. Er liegt darin, ob die Zahlen darin aus dem konkreten Anlass stammen.

Was in solchen Konzepten erfahrungsgemäss fehlt

Am häufigsten fehlen die Zahlen zum Personal. Formulierungen wie «die Anzahl richtet sich nach den Anforderungen des Sanitätsdienstes» stehen oft genau dort, wo die Kernaussage stehen müsste. Ein Konzept muss sagen, wie viele Personen mit welcher Qualifikation zu welchen Zeiten anwesend sind.

Zweitens werden Leistungen zugesagt, für die keine Ressource hinterlegt ist. Wer volle Reanimationsbereitschaft verspricht, in den Ressourcen aber weder Notarzt noch die nötige Qualifikation aufführt, schafft ein Haftungsrisiko statt Sicherheit.

Drittens rechnet die Risikomatrix nicht auf. Werte, die es im Schema gar nicht gibt, oder ein Risiko, das nach den Massnahmen höher steht als davor. Bei jeder Zeile muss gelten: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmass ergibt die Zahl, und nachher ist kleiner als vorher.

Dazu kommen widersprüchliche Checklisten, unbesetzte Schlüsselrollen und fehlende Pläne, auf die das Dokument selbst verweist. Das sind keine Schönheitsfehler. Im Ereignisfall greift jemand zur falschen Liste.

Der Nachweis der Bemessung gehört ins Konzept, nicht nur ihr Ergebnis. Wer die Punktzahl ausweist, macht die Bemessung überprüfbar und im Streitfall belegbar. Genau dafür ist dieser Rechner da.

Häufige Fragen

Ab welcher Grösse braucht meine Veranstaltung einen Sanitätsdienst?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Massgebend sind Besucherzahl, Platzangebot, Art des Anlasses und weitere Faktoren. Die Richtlinie nennt fünf Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit gar kein Sanitätsdienst nötig ist: weniger als 1500 Besucher, höchstens drei Stunden Dauer, höchstens zehn Minuten Fahrzeit zur notärztlichen Versorgung, geringes Verletzungsrisiko und keine Risikogruppen.

Was ist das Punkteschema nach Maurer?

Ein Verfahren, das die von einer Veranstaltung ausgehenden Risiken in Punkte übersetzt. Es stammt von Klaus Maurer und wird von den Richtlinien des Interverbands für Rettungswesen für grössere Veranstaltungen empfohlen. Aus der Punktzahl folgen die Ausbaustufe und der Bedarf an Personal, Rettungswagen und Notärzten. Für kleinere Anlässe empfiehlt die Richtlinie zusätzlich den Fragebogen des Samariterbundes, den dieser Rechner als Gegenprobe mitführt.

Wer entscheidet, was ich brauche?

Die Bewilligungsbehörde Ihrer Gemeinde. Das Punkteschema liefert die fachliche Grundlage für die Beurteilung, ist aber eine Empfehlung und keine Vorschrift. Stimmen Sie das Ergebnis mit dem regionalen Rettungsdienst und Ihrer Gemeinde ab.

Brauche ich ein Sanitätskonzept oder ein Sicherheitskonzept?

Das Sanitätskonzept regelt die sanitätsdienstliche Absicherung: wie viele Leute mit welcher Qualifikation, wo, wann, mit welchem Material und welchem Transportmittel. Das Sicherheitskonzept regelt Ordnungsdienst, Zutritt, Personenlenkung, Brandschutz und Verkehr. Darüber steht das Notfallkonzept mit Alarmierung, Krisenstab, Kommunikation und Evakuation. Die Gemeinde verlangt meist das Sanitätskonzept, bei grösseren Anlässen alle drei.

Was kostet ein Sanitätskonzept?

Bei uns CHF 450 bis 900, je nach Grösse des Anlasses und ob eine Begehung nötig ist.

Führen Sie den Sanitätsdienst auch durch?

Nein. Wir erstellen das Konzept und sagen Ihnen, welche Anbieter in der Region für die Durchführung in Frage kommen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie das Ergebnis als PDF per Mail anfordern, werden Ihre Angaben übermittelt.

Aus der Zahl ein Konzept machen

Der Rechner sagt Ihnen, welche Ausbaustufe Ihr Anlass erreicht. Was die Gemeinde sehen will, ist ein Konzept, das diese Bemessung ausweist und daraus Posten, Personal, Abläufe und Alarmierung ableitet.

Genau das schreiben wir. Aus der Praxis des aktiven Rettungsdienstes, ohne Textbausteine, auf Ihre Lage geschrieben.

Sanitätskonzept nach IVR-Richtlinie: CHF 450 bis 900, je nach Grösse und ob eine Begehung nötig ist.